Allgemeine Geschäftsbedingungen des MultiFitness Club Beeskow e.K.
MultiFitness Club Beeskow e.K., Inhaber Ralf Armin Becker, Bertholdplatz 6, 15848 Beeskow Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) (Stand: 01.12.2025)
1. VERTRAGSSCHLUSS
1.1. Geltung der AGB Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge des MultiFitness Club Beeskow e.K. (im Folgenden MFC genannt) mit seinen Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem MFC abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung des MFC-Studios berechtigt sind.
1.2. Antrag Der Antrag auf Mitgliedschaft ist ein bindendes Angebot an den MFC zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages mit dem MFC. Der MFC kann innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Abgabe des Antrages dieses Angebot ohne Angabe von Gründen schriftlich ablehnen. Lehnt der MFC den Antrag nicht innerhalb dieser Frist ab, kommt der Mitgliedsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung zustande.
1.3. Jugendliche Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten, sowie deren Unterschrift auf dem Vertrag, möglich.
2. NUTZUNG DES STUDIOS
2.1. Hausordnung Der MFC ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.
2.2. Trainingspersonal Das Mitglied ist berechtigt, das Studio während der Öffnungszeiten zu nutzen. Dabei erfolgt die Betreuung der Mitglieder durch das Trainingspersonal. Das Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
3.1. Änderungen von Mitgliedsdaten Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung etc.) dem MFC unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die dem MFC dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.
3.2. Milon-Chip-Card Die Erstausstellung der Milon-Chip-Card ist in der Servicegebühr enthalten. Bei einer Neuausstellung der Milon-Chip-Card durch schuldhaften Verlust oder Beschädigung wird eine Aktivierungsgebühr in Höhe von EUR 5,- fällig. Weist das Mitglied im Falle der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.
3.3. Nutzung der Spinde Die vom MFC zur Verfügung gestellten verschließbaren Spinde dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Der MFC ist berechtigt, darüber hinaus verwendete Spinde zu öffnen.
3.4. Nutzung der Kundenparkplätze Die vom MFC zur Verfügung gestellten Kundenparkplätze dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Der MFC behält sich bei über diese Zeit hinaus belegten Parkplätzen das kostenpflichtige Abschleppen des PKW vor.
4. FÄLLIGKEIT DER MITGLIEDSBEITRÄGE / ZAHLUNGSVERZUG
4.1. Fälligkeit der monatlichen Beiträge und Zahlungsverzug Die Mitgliedsbeiträge sind jeweils im Voraus zum 3. Werktag eines jeden Kalendermonats, die Erstbeiträge für einen neu abgeschlossenen Vertrag am 3. Werktag des auf den Vertragsschluss folgenden Kalendermonat fällig. Das Mitglied wird darauf hingewiesen, dass bei Nichtzahlung zum Fälligkeitszeitpunkt ohne weitere Mahnung Verzug eintritt (§ 286.Abs. 2 Nr. 1 BGB) und die Forderung mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen ist und vom Mitglied die Rechtsverfolgungskosten getragen werden müssen. Für jede Mahnung des MultiFitness Club Beeskow e.K. vor Übertragung des Forderungseinzuges an einen Rechtsdienstleister werden Mahnspesen von 5 € fällig, wenn das Mitglied keinen geringeren Schaden nachweist. Die Forderung wird spätestens dann an einen Rechtsdienstleister übergeben, wenn das Mitglied mit den Beiträgen für mehr als zwei Kalendermonate in Verzug ist.
4.2. Kosten bei Rücklastschriften Das Mitglied ist verpichtet, dafür zu sorgen, dass sein angegebenes Bankkonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten von Mitglied zu tragen.
5. LAUFZEIT / KÜNDIGUNG
Der Vertrag hat nach dem Antrag des Mitgliedes eine Laufzeit von 12 bzw. 24 Monaten und verlängert sich danach auf unbestimmte Zeit. Nach Ablauf der Erstlaufzeit kann die Mitgliedschaft mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Die Kündigung des Mitglieds ist unter Angabe der Mitgliedsnummer gegenüber dem MFC, Bertholdplatz 6, 15848 Beeskow in Textform (z.B. per E-Mail) zu erklären.
5.1. Kündigung bei Umzug Bei Umzug in eine andere Stadt/Gemeinde, mind. 25 km vom MFC-Studio entfernt steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu, das mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gegen Vorlage einer Ab- oder Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde ausgeübt werden kann.
6. HAFTUNG DES MFC
Die Haftung des MFC für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten und Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit betreffen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des MFC auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Gleiches gilt für die Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Der MFC haftet nicht für Unfälle und Schäden, die vom Mitglied selbstverschuldet wurden.
7. VERHALTEN IM STUDIO
7.1. Konsumverbote /verbotene Gegenstände Es ist dem Mitglied untersagt, im Studio zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), ins Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist der MFC berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder Schadenersatz in Höhe von EUR 220,- geltend zu machen. Weist das Mitglied einen geringeren als den pauschalierten Schaden nach, schuldet es lediglich den nachgewesenen Betrag.
7.2. Mitbringen von Getränken Das Mitglied ist berechtigt, nichtalkoholische Getränke in die Studios mitzubringen.
8. DATENSCHUTZ
Der MFC erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Beim Betreten des Fitnessstudios erfasst der MFC Datum, Uhrzeit und Mitgliedsnummer des Mitglieds und speichert diese Daten für 3 Tage. In anonymisierter Form werden diese Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen verwendet.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1. Änderungen der AGB Der MFC ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Preise für die Zukunft zu ändern. Der MFC wird dem Mitglied die Änderungen in Textform mitteilen. Die Änderungen gelten als vom Mitglied angenommen, wenn das Mitglied diesen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs ist der MFC berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen.
9.2. Aufrechnungsverbot Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen den MFC aufrechnen.
9.3. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.